So binden Sie KI per Schnittstelle an die Kanzleisoftware an
Was sich ändert, wenn KI per API statt per Chatfenster auf Ihre Akten zugreift: standardmäßig nur lesend, Zugriff nach Objektklasse, Protokollierung, Freigabe vor jedem Schreibzugriff. Kein Rechtsrat.
Die meisten Kanzleien lernen KI zuerst im Chatfenster kennen. Jemand kopiert eine Passage, fügt sie ein, liest die Antwort und entscheidet, was davon bleibt. Jede Eingabe ist eine eigene menschliche Entscheidung.
Eine Schnittstelle ändert das. Greift ein KI-Tool per API oder über das Model Context Protocol (MCP, ein offener Standard, um Modelle an Werkzeuge und Daten anzubinden) auf Ihre Kanzleisoftware zu, fügt niemand mehr etwas ein. Das Tool liest, was seine Konfiguration erlaubt. Diese eine Konfiguration entscheidet für alle Akten gleichzeitig.
Dieser Beitrag zeigt, was dieser Wechsel praktisch bedeutet und welche Entscheidungen Sie treffen sollten, bevor die Anbindung live geht. Kein Rechtsrat. Ob eine konkrete Einrichtung den Anforderungen aus §43e BRAO und der Verschwiegenheitspflicht genügt, entscheidet Ihre rechtliche Prüfung. Die Gesamtkette aus Auswahl, Vereinbarung in Textform, Konfiguration und menschlicher Freigabe beschreibt der Beitrag Wie BRAO §43e auf KI-Tools in der Kanzlei wirkt.
Was sich vom Chatfenster zur Schnittstelle ändert
Drei Dinge verschieben sich, wenn die Verbindung technisch statt händisch ist.
- Die Entscheidung wandert von der Person in die Konfiguration. Im Chatfenster entscheidet eine Anwältin oder ein Anwalt jedes Mal, was die Kanzlei verlässt. Bei einer Schnittstelle fällt diese Entscheidung einmal, wenn jemand Berechtigungen und Umfang festlegt. Eine zu weite Einstellung gilt für jedes Mandat, das das Tool sehen kann.
- Die erreichbare Datenmenge wächst. Ein Chatfenster sieht nur, was jemand einfügt. Eine Schnittstelle sieht alles, was ihre Zugangsdaten erlauben: Dokumente, Metadaten, Fristen, Korrespondenz. Die Reichweite ist nicht mehr durch Aufwand begrenzt.
- Schreiben wird möglich. Ein Chatfenster gibt Text an einen Menschen zurück. Eine Schnittstelle kann, wenn sie darf, Einträge anlegen, Fristen ändern, Dokumente ablegen oder Nachrichten versenden. Dort steigt das Risiko am stärksten.
Die nützliche Frage lautet deshalb weniger „Ist dieses Tool erlaubt?“ und mehr „Worauf darf dieses Tool zugreifen, und was darf es verändern?“
Standardmäßig nur lesend
Beginnen Sie jede Anbindung nur lesend. Das Tool darf die Objekte lesen, die es braucht, und nichts darüber hinaus. Es darf in der Kanzleisoftware nichts anlegen, ändern oder löschen.
Nur lesend ist kein Endzustand. Es ist der Ausgangspunkt, an dem die Kanzlei sieht, was das Tool tatsächlich abfragt und zurückgibt, bevor jemand mehr Rechte vergibt. Ein Schreibzugriff ist, wenn überhaupt, eine eigene Entscheidung für eine benannte Aktion und keine Nebenwirkung der Ersteinrichtung.
Zugriff nach Objektklasse statt „alle Akten“
Eine Kanzleisoftware enthält unterschiedliche Arten von Objekten, und sie verdienen unterschiedliche Antworten. Listen Sie vor der Anbindung die Objektklassen auf und entscheiden Sie für jede einzeln:
- Aktenstammdaten: Aktenzeichen, Sachgebiet, zuständige Person, Status.
- Fristen und Termine.
- Dokumente: Schriftsätze, Verträge, interne Vermerke.
- Korrespondenz: E-Mails, Briefe, Gesprächsnotizen.
- Daten zu Mandanten und Gegnern: Namen, Anschriften, Kennungen.
- Abrechnung und Zeiterfassung.
Halten Sie für jede Klasse fest: Darf das Tool sie lesen, in welchen Mandaten, vollständig oder in Auszügen, und warum braucht die Aufgabe sie? Ein Tool, das Fristenübersichten vorbereitet, braucht vielleicht Termine und Aktenzeichen, aber nicht die gesamte Korrespondenz. Enge Freigaben lassen sich gegenüber der rechtlichen Prüfung, Mandanten und dem eigenen Team leichter erklären.
Wissen, wer hinter dem Endpunkt sitzt
Eine Schnittstelle schickt Daten an den Endpunkt eines Anbieters, und dieser Anbieter nutzt oft weitere Unterauftragnehmer für Hosting, Modellbetrieb oder Protokollierung. Halten Sie vor dem Livegang fest, wer der Anbieter ist, wo Anfragen und Protokolle verarbeitet werden und welche Unterauftragnehmer beteiligt sind.
Achten Sie dann darauf, dass die Vereinbarung mit dem Anbieter regelt, wie Sie über Änderungen bei Unterauftragnehmern informiert werden, bevor sie wirksam werden, und was Sie tun können, wenn Sie widersprechen. Eine einmal geprüfte Einrichtung kann sich unbemerkt ändern, wenn ein Anbieter einen Unterauftragnehmer austauscht. Die Vereinbarung selbst behandelt der Hub-Beitrag; hier geht es darum, dass die Schnittstelle diese Liste praktisch relevant macht.
Jede Anfrage und jedes Ergebnis protokollieren
Beim Chatfenster ist die Dokumentation meist das Gedächtnis der Person. Bei einer Schnittstelle kann und sollte die Kanzlei ein Protokoll führen: welches Tool welches Objekt aus welchem Mandat abgefragt hat, wann, unter welchem Benutzer- oder Dienstkonto, und was zurückkam.
Mit dem Protokoll beantwortet die Kanzlei spätere Fragen mit Fakten: Was hat das Tool in diesem Mandat gesehen, und wer hat es ausgelöst? Legen Sie vorab fest, wer das Protokoll prüft, wie lange es aufbewahrt wird und wer es lesen darf, denn das Protokoll enthält selbst Mandatsinformationen.
Menschliche Freigabe vor jedem Schreibzugriff
Erlaubt die Kanzlei später Schreibzugriffe, steht vor jedem Schreiben ein Mensch. Das Tool schlägt vor; eine Anwältin, ein Anwalt oder eine befugte Mitarbeiterin prüft und gibt frei oder lehnt ab. Nichts landet ohne diese Freigabe in der Kanzleisoftware, im Fristenkalender oder in einer ausgehenden Nachricht, und die Freigabe wird neben dem Vorschlag protokolliert.
Das ist dasselbe Muster wie bei RAG mit Freigabe: Das Modell bereitet vor, der Mensch entscheidet, und die Entscheidung bleibt nachvollziehbar.
Kurze Checkliste vor der Anbindung
- Benennen Sie die Aufgabe, für die das Tool da ist.
- Listen Sie die nötigen Objektklassen pro Aufgabe auf und lassen Sie alles andere weg.
- Stellen Sie die Anbindung auf nur lesend.
- Dokumentieren Sie Anbieter, Verarbeitungsorte und Unterauftragnehmer.
- Prüfen Sie, wie die Vereinbarung Änderungsmitteilungen zu Unterauftragnehmern regelt.
- Schalten Sie die Protokollierung von Anfragen und Ergebnissen ein und benennen Sie eine prüfende Person.
- Entscheiden Sie, ob überhaupt geschrieben werden muss. Wenn ja, definieren Sie die einzelne Aktion und stellen Sie die menschliche Freigabe davor.
- Legen Sie die dokumentierte Einrichtung vor dem Livegang der rechtlichen Prüfung vor.
FAQ
Ist der KI-Einsatz in der Kanzlei mit einer Schnittstelle erlaubt? Keine Einrichtung ist allein durch ihre Technik erlaubt oder unzulässig. Eine Schnittstelle verschiebt, wo die Entscheidungen liegen, und macht sie leichter dokumentierbar. Ob die Einrichtung den berufsrechtlichen Anforderungen genügt, beurteilt Ihre rechtliche Prüfung. Kein Rechtsrat.
Ist MCP hier etwas anderes als eine normale API? Für diese Entscheidungen nicht. MCP ist ein standardisierter Weg, ein Modell an Werkzeuge und Daten anzubinden. Umfang, Protokollierung, Unterauftragnehmer und Freigabe zählen genauso.
Können wir mit Schreibrechten starten, wenn das Tool nur Entwürfe anlegt? Auch ein Entwurf, der in der Kanzleisoftware gespeichert wird, ist ein Schreibzugriff. Starten Sie nur lesend und behandeln Sie selbst das Anlegen von Entwürfen als definierte Aktion mit menschlicher Freigabe.
So bauen wir das bei AETOP
Agenten auf Spectacle bauen wir nach demselben Prinzip: zuerst nur lesend, beschränkt auf die Objekte, die eine Aufgabe braucht, jede Anfrage protokolliert, und ein Mensch, der freigibt, bevor sich etwas ändert. Das Ziel ist Zeit zurück für die Menschen, die diese Koordination heute noch von Hand erledigen, ohne ihnen die Entscheidung abzunehmen. Aktionen mit Freigabe stehen auf unserer Roadmap und sind noch nicht buchbar; wir beschreiben sie nicht als live, bevor sie es sind. Wenn Sie Ihre eigene Einrichtung besprechen möchten: Spectacle ansehen.
Kein Rechtsrat. Dieser Beitrag beschreibt betriebliche Praxis und ersetzt keine rechtliche Prüfung.